Berufsschulabschluss
Für die Erreichung des Berufsschulabschlusses sind die Noten entscheidend, die ein Schüler während des gesamten letzten Schuljahres erzielt hat. Eine Schulabschlussprüfung findet nicht statt. Die Noten der Berufsabschlussprüfung bei der zuständigen Kammer werden nicht mit den Schulnoten verrechnet. Die Berufsschule ist nicht erfolgreich abgeschlossen, wenn ein Schüler im letzten Schuljahr einmal die Note 6 oder zweimal die Note 5 erzielt hat und kein Notenausgleich gewährt wird.
Notenausgleich kann gewährt werden, wenn ein Schüler einmal die Note 6 oder zweimal die Note 5 und sonst keine schlechtere Note als 4 erzielt hat durch die Note 1 oder 2 in einem Fach oder durch die Note 3 in zwei Fächern.