Mittlerer Bildungsabschluss

Diese Seite gibt Ihnen Anregungen, über eine zusätzliche Qualifikation, den mittleren Schulabschluss, nachzudenken.

Der mittlere Schulabschluss, den Sie an der Berufsschule erwerben, ist der mittleren Reife (z. B. Abschluss der Realschule) rechtlich gleichgestellt. Der mittlere Schulabschluss der Berufsschule öffnet Ihnen weiterführende Bildungswege, bei denen der mittlere Schulabschluss als Eingangsvoraussetzung gefordert wird (z. B. Fachoberschule, Berufsoberschule oder Fachakademie). Im beruflichen Bereich z. B. setzen öffentliche Arbeitgeber (z. B. für den mittleren Beamtendienst) einen mittleren Schulabschluss voraus. Dieser Abschluss eröffnet Ihnen den Zugang zur Ausbildung als Fachlehrer oder pädagogischer Assistent. In vielen Unternehmen verbessern Sie Ihre Einstellungs- bzw. Aufstiegschancen.

Der mittlere Schulabschluss ist an drei Bedingungen gebunden, die Sie erfüllen müssen. In welcher Reihenfolge Sie diese Bedingungen erfüllen, bestimmen Sie selbst.

1. Bedingung: Notendurchschnitt von 3,0

Alle Noten (außer Sport) des Abschlusszeugnisses der Berufsschule müssen mindestens einen Durchschnitt von 3,0 ergeben.

2. Bedingung: Mindestnote 4 im Fach Englisch

Die Note “ausreichend” oder eine bessere Note müssen Sie in einem der folgenden Zeugnisse nachweisen können:

Die erforderlichen Englischkenntnisse werden ferner nachgewiesen durch ein vom Staatsministerium allgemein oder im Einzelfall anerkanntes Englisch-Zertifikat. Über eine Vorbereitung auf diese Prüfung informieren Sie die Englischlehrer an der KBS.

3. Bedingung: bestandene Berufsabschlussprüfung

Sobald Sie Ihre Berufsabschlussprüfung, das ist die Prüfung vor der zuständigen Kammer (z.B. IHK), erfolgreich abgeschlossen haben, erhalten Sie darüber ein Zeugnis.

Zuerkennung des mittleren Schulabschlusses

Hierzu gibt es zwei Möglichkeiten:

Sobald Sie die ersten beiden Bedingungen erfüllt haben, bestätigt Ihnen die Berufsschule den mittleren Schulabschluss bereits im Abschlusszeugnis der Berufsschule. In Verbindung mit dem Gehilfenbrief der Kammer können Sie dann Ihren neuen, höheren Schulabschluss nachweisen. Können Sie bis zum Abschluss Ihrer Ausbildung die fehlende Qualifikation in Englisch nicht belegen, unterziehen Sie sich der besonderen Leistungsfeststellung zu einem späteren, für Sie günstigeren Zeitpunkt. Danach stellen Sie bei Ihrer Berufsschule den Antrag auf Zuerkennung des mittleren Schulabschlusses.

Da Ihnen der mittlere Schulabschluss der Berufsschule berufliche Qualifikationen dokumentiert, ist dieser Abschluss auch für die Berufslaufbahn der Auszubildenden sinnvoll, die bereits einen mittleren Schulabschluss an einer allgemeinbildenden Schule erworben haben.

Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrer Klassenleiterin/Ihrem Klassenleiter. In besonderen Fällen berät Sie Ihr Beratungslehrer StD Rafael Echtler.